Die Fähigkeit die zeitnahe Wiederherstellung der betroffenen Informationssystemen und Betriebsmittel zu gewährleisten.
Dazu gehört Wiederherstellungsprozesse so zu pflegen und durchführen, dass eine zeitnahe Wiederherstellung gewährleistet werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass die Wiederherstellungsprozesse laufend verbessert werden, indem Lehren aus vorangegangenen Wiederherstellungen gezogen werden. Wiederherstellungsaktivitäten werden mit internen und externen Partnern, z.B. Internet Service Providern, CERT, Behörden, Systemintegratoren etc. koordiniert.