Die mit einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung verbundenen rechtlichen Fragestellungen sind inhärent komplex. Der zeitliche Aufwand, welcher für die erforderlichen rechtlichen Abklärungen und etwaigen Anpassungen anfällt, ist tendenziell eher hoch. Eine Klärung dieser Rechtsgrundlagen kann jedoch erst erfolgen, nachdem konkretisiert wurde, welche Stammdaten und -systeme betroffen sind, woher die Daten stammen und wer diese zu welchem Zweck nutzen soll. Grundlage für diese Arbeiten bilden insbesondere bereits rechtlich verankerte Dateninhalte wie beispielsweise diejenigen des Betriebs- und Unternehmensregisters BUR. Basis für die rechtlichen Überlegungen sind daher i.d.R. vorgängig erarbeitete konzeptionelle/technische Lösungsskizzen, welche diese Fragestellungen klären.
Es sind, in Zusammenarbeit mit dem Steuerungsgremium, die für die rechtliche Klärung notwendigen Konzepte und Lösungsskizzen zu konkretisieren. Fehlende Rechtsgrundlagen sind zu schaffen.
Des Weiteren bedarf die angedachte Publikation von Stammdaten (Ziff. 3.e) einer gesetzlichen Grundlage, wobei noch zu prüfen ist, auf welcher Normstufe diese angesiedelt sein muss (Gesetz oder Verordnung des Bundesrats). Von vornherein ist sie aber nur zulässig, wenn sie den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entspricht. Dazu gehört insbesondere, dass die Publikation einem öffentlichen oder privaten Interesse entspricht und dass dieses gegenüber einer allfälligen Beeinträchtigung entgegenstehender Interessen überwiegt.