Die Fähigkeit der Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, und Verfügbarkeit von Informationen, der funktionalen Sicherheit und Zuverlässigkeit von Informationssystemen und Betriebsmitteln sowie der Schutz sensibler Daten.
Diese Fähigkeit umfasst die Entwicklung und Einhaltung von Richtlinien zur Verarbeitung, Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen, sodass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Verbindlichkeit der Informationen ausreichend gewährleistet ist. Darüber hinaus stellt die Fähigkeit die funktionale Sicherheit (d.h. Robustheit gegenüber Fehlern) und Zuverlässigkeit (d.h. fehlerfreie Funktionsweise über eine bestimmte Zeitdauer) technischer Systeme sicher. Der Schutz sensibler Daten vor unbefugter Nutzung ist ebenfalls Teil dieser Fähigkeit (in Abstimmung mit der Organisation von Zugriffsrechten).