ech-0122
Person oder Unternehmen, welche Leistungen von Behörden in Anspruch nehmen.
Subjekte, welche in der Rolle des Empfängers einer Leistung an der Abwicklung eines Geschäftsfalls beteiligt sind, können auch andere Behörden oder externe natürliche oder juristische Personen sein.
Leistungsbezüger werden auch Kunden genannt.
Die Anwendung der „Kundenmetapher“ auf Bezüger öffentlicher Leistungen ist jedoch unzweckmässig bei öffentlichen Leistungen, deren Bezug aufgrund sanktionierter Rechte und Pflichten vorgeschrieben ist bzw. beziehen muss.