Der Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung hat sich zu Beginn auf jenen Teilbereich der Stammdaten zu fokussieren, der sowohl bundesverwaltungsintern als auch -extern bei Partnern einen nachweislichen Mehrwert schafft.
Ein für mehrere Organisationeinheiten dringlicher Handlungsbedarf besteht unter anderem bei Stammdaten im Bereich Unternehmen, da sich eine überwiegende Anzahl der Geschäftsabwicklung und Leistungserbringung der Bundesverwaltung auf Unternehmen bezieht und daher eine gemeinsame Stammdatenverwaltung zu Unternehmen ein grosses Effizienzsteigerungspotential in verschiedenen Verwaltungseinheiten hat.
Einige Elemente wie die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) und das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) sind bereits in Betrieb, welche beim Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung zu Unternehmensstammdaten genutzt werden können.
Als Stammdaten zu Unternehmen gelten u.a. identifizierende Daten (bspw. UID; Firmenname, Rechtsform); Angaben zur Erreichbarkeit (bspw. Postadresse, E-Mail); Informationen zur Zahlungsabwicklung (bspw. Bankverbindungen) sowie weitere charakterisierende Informationen (bspw. Korrespondenzsprache).