Die Verwaltung als Gesamtsystem entwickelt grundsätzlich gemeinsame Lösungen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebe- nen ist dabei unerlässlich, um Ressourcen zu bündeln, Fachwissen zu teilen und interoperab- le Lösungen bereitzustellen. Diese werden durch (Applikations-)Schnittstellen und offene Archi- tekturen interoperabel gestaltet und ermögli- chen auch die internationale Anschlussfähigkeit. Es werden bevorzugt Technologien eingesetzt, die eine einfache und niederschwellige Mehr- fachnutzung ermöglichen, beispielsweise durch Teilen von Quellcodes (Open Source*) oder die Verwendung skalierbarer Cloud-Technologien. Zudem wird darauf hingewirkt, dass die Daten der Verwaltung für digitale Behörden- dienstleistungen mehrfach genutzt
und das Once-only-Prinzip* umgesetzt werden. Zur Förderung der Inter- operabilität* wird die Harmonisierung der Rechtsgrundlagen vorangetrieben.