Digitale und nicht digitale Behördenleistungen werden optimiert oder neu gedacht, damit sie zu einer generellen Vereinfachung der Prozesse der Verwaltung beitragen und den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechen (Nutzerzen- trierung*). Nutzerinnen und Nutzer sind Personen aller Anspruchsgruppen, dazu gehören auch Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Nichtbehördliche Anspruchsgruppen werden in die Entwicklung und Umsetzung der Behörden- leistungen einbezogen. Die Anspruchsgruppen werden im Sinne einer 360-Grad-Betrachtung aus allen Perspektiven beleuchtet. Behörden- leistungen werden mit einer behördenübergrei- fenden End-to-End-Sicht ausgestaltet, damit alle sie nutzen können. Bei der Ausgestaltung werden zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompe- tenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Die Verwaltungen stellen eine einfache Interak- tion sicher, Leistungen werden falls gewünscht automatisch angestossen (antragslose Verfah- ren*). Das selbstbestimmte Handeln wird geför- dert.