Definitionen, Semantik und Beschreibungen gemeinsamer Stammdaten tragen dazu bei, dass sämtliche Verwaltungseinheiten ein einheitliches Verständnis über Inhalt und Struktur der gemeinsamen Stammdaten haben. Sie sind eine unabdingbare Voraussetzung für den fehlerfreien Datenaustausch und die organisationsübergreifende Nutzung dieser Daten sowie eine wichtige Grundlage für die Harmonisierung von Daten (und Prozessen). Dafür sollen internationale Standards verwendet und wo nicht vor- handen insbesondere eCH-Standards geschaffen werden. Die Bundesverwaltung hat das Interesse, mit weiteren externen Organisationen für gemeinsam zu bewältigende Aufgaben entsprechende Normen für Stammdaten festzulegen (Beispiele: Lageverbund Schweiz, Koordinierter Sanitätsdienst, Interoperabilität in der Verteidigung).