Betroffene sind Einwohnerinnen und Einwohner ebenso wie Unterneh-men, Verbände, Vereine und andere nationalen und internationalen Or-ganisationen sowie Behörden, welche Behördenleistungen anfordern oder beziehen.
Betroffen können diese Stakeholder auch sein, in dem Sinn, dass sie Verpflichtungen gegen über dem Staat und den Behörden nachkommen müssen oder indem sie Subjekt von Amtshandlungen sind.
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| Referenz | Architekturvision 2050 Abkürzungen |