Der Behördenleistungsauftrag wird an die zuständige Behörde übermittelt und die Annahme mit der Geschäftsreferenznummer der Behörde oder der Rückweisung im Behördenleistungsauftrag dokumentiert.
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| ISO639_fr:Documentation-Link | https://egov.fr.ch/eservices/FishingLicence/#/fishing-licence/page02 |