Die Fähigkeit der Einrichtung, Aufrechterhaltung und Umsetzung von Planungen, die die Fortsetzung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs während und nach Störungen und Unterbrechungen gewährleistet.
Mit dem Ziel minimaler Auswirkung auf den Geschäftsbetrieb im Fall einer Unterbrechung, geht es bei dieser Fähigkeit darum, dass kritische Prozesse und erforderliche Services und Anwendungen fortbestehen und die Verfügbarkeit von Informationen auf einem akzeptablen Niveau gegeben ist. Dies umfasst die Durchführung von Massnahmen zur Unternehmensfortführung trotz unerwarteter, existenzbedrohender Ereignisse durch z.B. Notfall- und Krisenmanagement.