Zitat aus eCH-0279, 5.2.1:
Öffentliche Verwaltungen sollen ihre Dienstleistungen bevorzugt digital erbringen (einschliesslich maschinenlesbarer Informationen), wobei andere Kanäle für diejenigen offenbleiben sollen, die aus freien Stücken oder aus Notwendigkeit digital nicht erreichbar sind. Darüber hinaus sollen öffentliche Dienstleistungen über eine einzige Anlaufstelle und über verschiedene Kanäle erbracht werden.