Verwaltungsprozesse werden vorrangig für die digitale Leistungserbringung ausgestaltet (digital first*). Bestehende, auf die nicht digitale Abwicklung ausgelegte Prozesse werden adaptiert, indem sie konsequent an der digitalen Leis- tungserbringung ausgerichtet werden. Die Bevölkerung kann Behördenleistungen jedoch weiterhin nicht digital beziehen. Wirtschaft und Verwaltung arbeiten hingegen aktiv daran, dass sie untereinander ihre Dienstleistungen und Prozesse vollständig digital vollziehen (digital only*). Digitale Behördenleistungen, insbesondere behördliche Nachweise, sollen von allen Gemeinwesen im In- und Ausland akzeptiert und digital integriert werden.