Der Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung bedingt eine Sicht auf die Geschäftsprozesse und Systeme, welche Stammdaten erzeugen, nutzen und bewirtschaften. Deshalb muss in der Bundesverwaltung geklärt werden, welche Geschäftsprozesse welche Stammdaten erzeugen, nutzen und bewirtschaften. Für den Bereich «Unternehmen» sollen in einem ersten Schritt die Departemente und die Bundeskanzlei aufzeigen, in welchen Geschäftsprozessen sie derzeit oder geplant welche Unternehmensstammdaten erheben, bewirtschaften und nutzen. Dabei sind diejenigen zu identifizieren, die sich, aus Sicht des jeweiligen Departements für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen.