S81
Leistungserbringer müssen untereinander und den Leistungsbezügern folgende Fähigkeiten zur Kollaboration haben.
- Fähigkeit zur gemeinsamen Bearbeitung von Geschäftsfällen.
- Mit Partnern sprechen: Verbale Kommunikation mit Partnern.
- Termine vereinbaren: Gemeinsame Termine suchen und vereinbaren.
- Infrastruktur reservieren: Infrastruktur für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung reservieren.
- Sitzung abhalten: Moderiertes, zielgerichtetes Treffen mit Partnern abhalten.
- Feedback einholen: Eine Rückmeldung zu erstellten Inhalten von Partnern einholen.
- Abstimmung abhalten: Abstimmung unter Partnern abhalten, um eine kollektive Entscheidung herbeizuführen.
- Umfrage durchführen: Antworten zu konkreten Fragestellungen von Partnern einholen und auswerten.
- Dokumente gemeinsam bearbeiten: Ein Dokument gemeinsam mit anderen Personen erstellen und modifizieren.
- Informationen einer Gruppe bekanntgeben: Kommunikation von Informationen an Gruppe von Partnern.