Der elektronische Datenaustausch zwischen allen Akteuren einer vernetzten Schweiz ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Architekturvision und muss daher in Zukunft umfassend und kohärent entwickelt werden. Damit dieser Austausch reibungslos, ohne Medienbrüche und sicher erfolgen kann, müssen die Rahmenbedingungen und Systeme definiert werden, die einen zuverlässigen Datenaustausch ermöglichen, insbesondere unter Einhaltung der bekannten VIV-Trias der Informationssicherheit: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Abgesehen von den Überlegungen zu den Systemen, die die Daten transportieren, ist es noch wichtiger sicherzustellen, dass die ausgetauschten Daten Informationen beschreiben, die von allen Beteiligten eindeutig verstanden werden. Dieses eindeutige Verständnis erfordert eine standardisierte Definition der Syntax und Semantik der ausgetauschten Daten. Dieser semantische Formalismus ist heute lückenhaft, obwohl derzeit erhebliche Anstrengungen im Rahmen des Projekts zur Einrichtung einer Interoperabilitätsplattform (IOP) und der Bereitstellung eines Datenkatalogs (I14Y) unternommen werden.
Darüber hinaus ist die Sekundärnutzung von Daten durch Dritte eine grosse Herausforderung für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung und auch ein zentrales Diskussionsthema bei der Anwendung des Once-Only-Prinzips. Bei diesem Ansatz wird erwartet, dass ein Bürger relevante Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung weitergibt. Dies bedeutet, dass die sekundäre Nutzung von Daten, d. h. die Nutzung für andere Zwecke als ursprünglich vorgesehen, in Zukunft immer häufiger vorkommen wird. In diesen Fällen sollte die betroffene Person in der Lage sein, zu erfahren, von wem die von ihr übermittelten Daten verwendet werden (falls die Verwendung nicht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist). Ein solches System der Rückverfolgbarkeit ist, wie im Bericht des Umsetzungsprojekts UZ13 erläutert, komplex zu implementieren, trägt aber wesentlich zur Erreichung des digitalen Vertrauens bei, das die öffentliche Verwaltung bei natürlichen und juristischen Personen erwerben muss.