S82
Der Leistungsbezüger muss die Fähigkeit haben, die festgelegten E-Government Sicherheitsanforderungen einzuhalten.
- Identitätsnachweis beschaffen: Einen anerkannten Identitätsnachweis für sich beschaffen, z.B. einen Pass oder ein Zertifikat.
- Identität nachweisen: Die Identität nach Aufforderung mit einem Identitätsnachweis nachweisen.
- Attribut verifizieren: Den Behörden den Nachweis erbringen, dass eine Aussage über ein Subjekt zutrifft.
- Dokument unterschreiben: Ein Dokument oder eine allgemeine Information unterschreiben.
- Unterschrift prüfen: Die Unterschrift unter einem Dokument oder einer allgemeinen Information auf Authentizität prüfen.
- Fälschungen vermeiden: Verhindern, dass der Inhalt einer Information von einer nicht dazu autorisierten Stelle verändert wird.
- Stellvertreter ernennen: Benennen eines Stellvertreters, der dazu legitimiert ist, im eigenen Namen mit den Behörden Geschäfte abzuwickeln.
- Gesetze einhalten: Die für einen Geschäftsfall relevanten Gesetze und Datenschutzbestimmungen kennen und einhalten.