System 1 Plattformen
eCH-0279 Kap5.5
Die Plattformen bestehen aus einer Reihe von Ressourcen, die bereitgestellt werden, um mit den Stakeholdern zur Erbringung der jeweiligen Leistung zusammenarbeiten zu können. Die Plattformen dienen als Vermittler für den interoperablen Datenaustausch und die Erbringung von Dienstleistungen unter Einhaltung des interföderalen Modells. Für die Stakeholdergruppen Betroffene, Behörde und Partner werden zur Entkopplung und Sicherstellung der unterschiedlichen (nicht-)funktionalen Anforderungen soweit möglich separate Plattformen bereitgestellt.
Der Begriff «Plattform» umfasst je nach Kontext viele mögliche Interpretationen. In der vorliegenden Architektur wird die Definition von Gartner verwendet: Eine Plattform ist ein Produkt, das anderen Produkten oder Dienstleistungen dient oder sie ermöglicht.
Eine Plattform fungiert als Lösungsbaukasten für die Betroffenen, die Behörde bzw. ihre Partner. Auf der Basis der Plattform wird für die entsprechende Stakeholdergruppe ein durchgängiger Zugang zu (Behörden-) Leistungen ermöglicht bzw. die Leistungen implementiert.
Die Plattformebene besteht aus drei Plattformen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Stakeholdergruppen zugeschnitten sind, wobei jede über eine eigene Architektur verfügt und gleichzeitig der Informationsaustausch mit den anderen Plattformen auf sichere Weise und mit einem hohen Grad an Interoperabilität sichergestellt ist.