Digitale Angebote sollen eine einfache, effektive, transparente und sichere Interaktion mit der Verwaltung in allen Lebenssituationen ermöglichen. Das Angebot ist jedoch lückenhaft und allzu oft durch Brüche im Nutzererlebnis gekennzeichnet. Für die Nutzerinnen und Nutzer steht nicht primär im Vordergrund, wie die verwaltungsrechtlichen Zuständigkeiten geregelt sind, solange Ansprechpersonen und Verantwortlichkeiten während der gesamten Prozessabwicklung klar definiert sind und sie die gewünschte Dienstleistung erhalten. Bestehende und neue Prozesse sollen deshalb vom Anfang bis zum Ende wirkungsorientiert und nutzerzentriert digital gestaltet werden. Die zukünftigen digitalen Behördenleistungen setzen das Once-only-Prinzip konsequent um. Papierlose Genehmigungsworkflows sind über die Organisationsgrenzen hinweg im Einsatz, bei Bedarf unter Verwendung elektronischer Signaturen. Die Bereitstellung von (Applikations-)Schnittstellen ermöglicht es, über Verwaltungsgrenzen hinaus als Gesamtsystem zu agieren und auch nicht-behördliche Anspruchsgruppen in die Prozesse der Leistungserbringung zu integrieren.