- Früh erkannt, dass das Effizienzsteigerungspotenzial der digitalen Transformation innerhalb der geltenden Gesetze und Vorgaben nicht ausschöpfen kann
- Das BAZG hat dazu in intensiver Zusammenarbeit mit dem BJ und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) verschie- dene Instrumente eingesetzt (z. B. Datenschutz- oder Regulierungsfolgenabschätzung, schrittweise Aktivierung der Rechtsnormen etc.).