Die Umsetzung der digitalen Transformation erfordert einen tiefgreifenden Kulturwandel innerhalb einer Organisation, um die Prozesse mithilfe der Informationstechnologie zu überdenken und sie durchgängig und ohne Medienbrüche zu gestalten. Sie bedeutet auch eine bessere digitale Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren und einen zunehmenden Online-Datenaustausch.
Es ist daher eine zeitliche Diskrepanz zwischen dem wachsenden Bedarf an Datenaustausch zwischen den Akteuren und den Genehmigungsverfahren für diesen Austausch zu beobachten.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Genehmigung eines Online-Datenaustauschs zwischen zwei Stellen durch die Verwaltungsbehörden zwei Jahre dauert. In unserer heutigen Welt passiert in zwei Jahren viel. Wie soll man in einem solchen Modell Datenaustauschsysteme zwischen den Parteien entwickeln, wenn jeder neue Datenaustausch ein solches Genehmigungsverfahren durchlaufen muss? Das ist mit unserer sich immer schneller entwickelnden Gesellschaft nicht vereinbar, ebenso wenig wie es mit modernen Methoden der Softwareentwicklung, insbesondere agilen Methoden, vereinbar ist. Diese Methoden konzentrieren sich auf kurze Iterationen (Arbeitspakete), die das Ziel haben, neue Funktionalitäten schnell zu liefern, die von den Kunden getestet und bei Bedarf angepasst werden können. In solchen Modellen ist es durchaus denkbar, dass neue Informationen an einen Drittdienst weitergege-ben werden müssen. Es ist klar, dass diese zeitliche Diskrepanz nicht nur beim Datenaustausch, sondern auch in der Unternehmenskultur zu einem allgemeinen Hemmnis führt. Wie können Innovation und digitale Transformation gefördert werden, wenn aus der Sicht einer Verwaltungseinheit alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, potenziell strafbar ist?
Ist es möglich, den Prozess der Genehmigungsverfahren für Online-Datenaustausch erheblich zu beschleunigen, ohne die Datenschutzanforderungen zu beeinträchtigen und die Vorschriften aller drei föderalen Ebenen einzuhalten? Ist es möglich, das Gesetzgebungssystem agil zu gestalten, ohne dass es zu einem Fall von höherer Gewalt kommt, wie es bei der COVID-19-Pandemie der Fall war? Sollte die digitale Transformation der Schweiz unter einem Sonderregime betrachtet werden?
Wie erstellen wir praxisnahe Handlungsanweisungen auf Ebene Recht für neue Technologien bereits in der ersten Phase der Verbreitung (Early adopters)?
Wie nutzen wir den Pilotartikel in EMBAG, um (Technologie-getriebene) agile Rechtsentwicklung zu betreiben, was es uns erlaubt, spät im Prozess entscheiden, wie Recht effektiv auszulegen ist?