Die digitale Transformation ist ein zentrales Thema für öffentliche Verwaltungen, die ihre Prozesse vereinfachen und betroffenen Personen, Unternehmen und Behörden einen leichteren Zugang zu ihren Leistungen bieten wollen. Sie ist jedoch kein Selbstzweck und muss so entwickelt werden, dass sie den spezifischen Bedürfnissen von Behörden, Personen und Unternehmen gerecht wird. Heute entwickelt sich jede Verwaltung nach lokal definierten strategischen Zielen, die auf ihrem aktuellen digitalen Reifegrad sowie ihren eigenen Prioritäten basieren. Ihre Entwicklung erfolgt daher in unterschiedlichen Geschwindigkeiten mit unterschiedlichen Auswirkungen. Das Subsidiaritätsprinzip gibt den Behörden aller föderalen Ebenen die Berechtigung, sich im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen nach ihren Prioritäten zu entwickeln, unabhängig von einer auf Bundesebene geregelten, übergeordneten Ausrichtung. Die Frage, wie diese lokalen Strategien mit einer übergeordneten Bundesstrategie in Einklang gebracht werden können, ist insofern wichtig, als die lokalen Strategien möglicherweise völlig andere Wege einschlagen als ein übergeordneter Ansatz, was die Möglichkeiten, Systeme und Informationen interoperabel zu machen, beeinträchtigt. Ohne koordinierte Überlegungen mit den lokalen Behörden wird diese Diskrepanz mit der Zeit eher noch zunehmen und einen gemeinsamen architektonischen Ansatz erschweren, was es noch schwieriger macht, einen umfassenden und kohärenten Ansatz für Bürger und Unternehmen anzubieten. In einem solchen Modell entfernt man sich von einer bürokratischen Vereinfachung, die von allen beteiligten Akteuren gewollt ist. Je mehr lokale Behörden ihre eigenen digitalen Informationssysteme in Silos entwickeln, um lokale Bedürfnisse zu befriedigen, desto schwieriger und teurer wird es, diese später interoperabel zu machen. Die föderalen Organisationen, die derzeit für die Entwicklung von E-Government zuständig sind, verfügen nicht über einen ausreichenden Hebel, um beispielsweise Interoperabilitätsregeln in den Bereichen durchzusetzen, für die die Kantone und Gemeinden zuständig sind. Dies führt zu der oben beschriebenen Situation, dass lokale Flexibilität auf Kosten einer übergeordneten Flexibilität bevorzugt wird.
Ohne hinreichende Zusammenarbeit stellt der Föderalismus in der gemeinsamen Ausrichtung also ein Hindernis dar. Eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der digitalen Transformation ist daher ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung von E-Government und muss gemeinsame Überlegungen zu den Herausforderungen beinhalten, die die digitale Transformation der Schweizer Verwaltung für die Umsetzung von E-Government mit sich bringt. Diese Zusammenarbeit muss klären, was auf Bundesebene geregelt werden muss, damit sich die Initiativen zur digitalen Transformation in eine gemeinsame Richtung entwickeln können, unabhängig vom Stand oder der Planung der Akteure. Sind die betroffenen Akteure bereit, einen Teil ihrer lokalen Entscheidungsgewalt zugunsten eines stärker föderalistisch ausgerichteten Modells aufzugeben, wie es historisch bei der Einführung des Strassenverkehrsgesetzes der Fall war? In der Tat stellt sich heute nicht mehr die Frage, wie der Strassenverkehr geregelt und die Zulassungsstandards festgelegt werden müssen, damit ein Fahrzeug auf den Schweizer Strassen fahren darf. Darüber hinaus ist ein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug mit den Vorschriften der Nachbarländer kompatibel. Die Schweiz ist keine Insel und die Zusammenarbeit muss grenzüberschreitend erfolgen, um die überstaatliche Interoperabilität zu gewährleisten.