Der Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes ist ein Vorhaben mit langfristigem Zeithorizont. Die Umsetzung wird schrittweise angegangen. Dieses pragmatische und schrittweise Vorgehen wird der Komplexität des Vorhabens gerecht und schafft gesicherte Entscheidungsgrundlagen für weitere Ausbau-Schritte. In einem ersten Schritt erfolgt die Initialisierung des Ausbaus der gemeinsamen Stammdatenverwaltung. Hierzu werden mit den oben aufgeführten Massnahmen in den Jahren 2019-2021 Ergebnisse erzielt, welche mitunter als Fundament für die Planung und geregelte Umsetzung weiterer Ausbau-Schritte dienen. Basierend auf diesem Fundament soll dem Bundesrat bis Ende 2021 ein entsprechender Antrag zum nächsten Ausbau-Schritt der gemeinsamen Stammdatenverwaltung für die Jahre 2022-2024 vorgelegt werden. Analog des oben dargelegten Vorgehens soll auch in den weiteren Bereichen so weit möglich auf die Verwendung von bereits bestehenden, rechtlich verankerten Definitionen (beispielsweise im Bereich der Personenregister) und Standards (eCH) abgestellt werden.