S80
Der Leistungserbringer muss die Fähigkeit einbringen, zusammen mit seinen Partnern eine angeforderte Leistung zu produzieren.
Der Leistungserbringer muss die Fähigkeit einbringen eine digitale Leistung zu liefern. Dies beinhaltet die Fähigkeit
- Sendungen, welche Dokumente oder Daten enthalten, verlässlich an den Leistungsbezüger zu übermitteln.
- Kanal ermitteln: Ermitteln, ob ein Partner über einen gewählten Kanal erreichbar ist (z.B. Post, E-Mail, Telefon).
- Adresse verwalten: Verwalten von Adressen von Partnern.
- Adresse ermitteln: Die Adresse ermitteln, über die ein Partner über den gewünschten Kanal erreichbar ist.
- Adresse prüfen: Prüfen, ob eine Adresse syntaktisch korrekt ist und existiert.
- Informationspaket adressieren Kanalspezifische Adresse eines Empfängers (z.B. Postadresse, E-Mail-Adresse) dem Paket zuordnen.
- Informationspaket versenden: Paket zum Versand über einen gewählten Kanal aufgeben.
- Informationspaket transportieren: Paket vom Sender zum Empfänger transportieren.
- Informationspaket empfangen: Als Empfänger eine Information über einen spezifischen Kanal entgegennehmen.