Barrierefreiheit

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) Art. 14 müssen Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein. Erfüllt ist diese Vorgabe, wenn eine Website die Konformitätsbedingungen gemäss WCAG 2.0 entspricht und die Konformitätsstufe AA erreicht.

Weiterführende Informationen:

Gute Praxis

Die folgenden Beispiele zeigen, wie Webredaktorinnen und -redaktoren die Zugänglichkeit ihrer Websites mit einfachen Mitteln verbessern können.

Seitentitel

Im "title" des HTML-Dokuments soll zuerst das Seitenspezfische, dann das Allgemeine beschrieben werden. Die Elemente sind mittels Komma zu trennen.

Barrier-free Accessibility, Swiss Confederation Web Guidelines

Mehrsprachige Inhalte auf einer Seite

Manchmal gibt es auf derselben Seite Inhalte in verschiedenen Sprachen. Screenreader müssen mit dem "lang"-Attribut auf den Sprachwechsel aufmerksam gemacht werden.

Barrierefreiheit ist einfach, nicht wahr?

Web content accessibility is easy, isn't it?

L'accessibilité aux contenus web est facile, n'est-ce pas?

Icons

Font Icons können von Screenreader oft nicht gelesen werden. Daher ist ein zusätzlicher sichtbarer oder unsichtbarer Text (<span class="sr-only">icon description</span>) notwendig. Die Icons selbst können dann als aria-hidden="true" definiert werden.

Accesskeys – Accessibility-Navigation

Accesskeys vereinfachen die Benutzung einer Webseite Mittels Screenreader oder über die Tastatur. Die Accessibility-Navigation muss direkt nach dem Body-Tag definiert werden. Die Accesskey sind unsichtbar, ausser bei Erhalt des Fokus. Ein Beispiel findet sich unter Navigationsmodule - Kopfbereich - Barrierefreie Navigation.

Anforderung zur Gestaltung von barrierefreien Inhalten

Weitere Beispiele guter Praxis für die Gestaltung von barrierefreien Inhalten sind in der «Accessibility-Checkliste für AEM» aufgeführt.

Nicht barrierefreie Elemente

Die Elemente Slideshow und Karussell sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Falls sie dennoch eingesetzt werden, sind sie für Screenreader mit dem Befehl aria-hidden="true" auszublenden. Die Inhalte sind in diesem Fall in einer für Screenreader nutzbaren Form anzubieten.

Dies kann erreicht werden, indem der Inhalt einer Slideshow oder eines Karussells als herkömmliche HTML-Liste nur für Screenreader sichtbar (<div class="sr-only">) wiederholt wird. Alternativ kann ein nur für Screenreader sichtbarer Link auf eine Seite mit den barrierefrei dargestellten Inhalten ergänzt werden.

Hilfsmittel

Nachfolgend eine Auswahl von Hilfsmittel zur Gestaltung und Prüfung der Barrierefreiheit von Webseiten:

Accessibility-Checkliste für AEM

Leitfaden für die Erstellung von barrierefreien Inhalten mit Adobe Experience Manager AEM

HeadingMap (Firefox Add-on)

HeadingsMap eignet sich hervorragend, um die Struktur einer Webseite sichtbar zu machen. Das Add-on zeigt die Überschriftenstruktur der aktuell geöffneten Internetseite in einem Extrabereich des Browserfensters an.

Juicy Studio Accessibility Toolbar (Firefox Add-on)

Diese Toolbar prüft eine Reihe von Anforderung der Barrierefreiheit, darunter auch die Auszeichnung von ARIA-Elementen und das Markup von Tabellen.

Web Developer Toolbar (Firefox Add-on)

Diese Toolbar eignet sich für die Deaktivierung von JS, Hervorhebung von bestimmten HTML-Elementen oder zur Überprüfung von Bildern.

Color Contrast Analyzer

Color Contrast Analyzer ist ein Werkzeug, das dabei hilft, den Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe zu analysieren.

Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) bietet eine ausführliche Liste von Tools zur Accessibility-Evaluation an.

Weitere Informationen und Kontakt

Geschäftsstelle E-Accessibility Bund (2015-2017) Markus Riesch Tel. +41584625463